Das Bürgerbüro ist ab sofort wieder für Sie erreichbar. Allerdings ist die Bearbeitung Ihres Anliegens und ein Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (siehe Kasten rechts).
Im Moment möchten sehr viele Menschen das Bürgerbüro besuchen, die in den letzten Wochen nicht zu uns kommen konnten. Außerdem beginnt die Reisezeit - nach den Lockerungen der Corona-Regeln möchten viele Mindener*innen verreisen und benötigen neue Ausweisdokumente.
Übrigens genügt dafür ein gültiges Ausweisdokument (also ein Reisepass oder ein Personalausweis). Auch die Lieferzeiten der Bundesdruckerei sind durch die Corona-Krise länger als gewohnt.
Wir bitten Sie deshalb, nur in dringend notwendigen Fällen einen Termin zu vereinbaren und andere Anliegen zu verschieben, bis sich die Lage beruhigt hat. In vielen Fällen ist ein persönlicher Besuch nicht nötig - Informationen zu den verschiedenen Leistungen des Bürgerbüros finden Sie hier:
Ab sofort können Sie Ihren fertigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein nach Terminvereinbarung (siehe Kasten rechts) beim Bürgerbüro der Stadt Minden abholen. Dazu ist eine gut sichtbare Ausgabestelle am Fenster „Großer Domhof“ eingerichtet. Die Warteschlange beginnt links vor dem Baugerüst und ist entsprechend ausgeschildert.
Aus Gründen des Infektionsschutzes bitten wir Sie dringend darum, den Mindestabstand von 1,50 m zu den anderen Wartenden einzuhalten und die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen um die Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten gering zu halten.
In Absprache mit der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH bleiben die auslaufenden Kundenkarten bis zum 31. Juli 2020 gültig. Eine Verlängerung ist daher momentan nicht notwendig
Bitte beantragen Sie Ihren Bewohnerparkausweis schriftlich. Alle notwendigen Informationen und die Antragsvordrucke finden Sie auf unserer Homepage.
Bitte fügen Sie die Gebühr in Höhe von 25,00 € in bar bei und werfen den Antrag in einem verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, Eingang zur Bürgerhalle bei den Drehtüren ein.
Alternativ wäre die Erteilung eines SEPA Lanstschriftmandates auch möglich. Bitte achten Sie hierzu auf eine ausreichende Deckung auf Ihrem Bankkonto. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage.
Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen den Bewohnerparkausweis postalisch zusenden.
Sie können einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen werfen Sie bitte mit den erforderlichen Nachweisen in den Hausbriefkasten am Kleinen Domhof (rechts neben den Drehtüren).
Bitte nehmen Sie telefonisch 0571 89-888 oder per E-Mail mit uns Kontakt
auf. Bitte beachten Sie, dass die Leitungen aufgrund des hohen Anrufaufkommen vielfach überlastet sind. Wir bitten Sie daher bereits an dieser Stelle um Geduld.
Einreise aus dem Ausland
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung aus dem Ausland im Moment NUR unter den folgenden Voraussetzungen möglich ist:
1.: Sie halten sich schon länger als 10 Tage nach Einreise in Minden auf.
ODER
2.: Es liegt ein NEGATIVER aktueller Coronatest vor.
Sollten Sie gerade erst aus dem Ausland eingereist sein, möchten wir Sie bitten in entsprechendem Abstand einen Termin zu buchen.
Bitte wählen Sie die entsprechende Personenzahl für Ihr Anliegen durch die Tasten + und -. Ohne die tatsächlche Personenzahl wird der Termin falsch berechnet.
Sie können die Online-Terminvereinbarung nicht nutzen?
Dann vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 0571 - 89888. Aufgrund hoher Nachfrage müssen Sie jedoch mit langen Wartezeiten rechnen.
Unser Terminvorlauf beträgt derzeit ca. 1 Monat.
Hinweis
Durch verstärkte Auftragslage bei der Bundesdruckerei kann es vor und während der Urlaubszeit zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Pässen und Ausweisen kommen.
Wohnungsgeber-bestätigung
Bei Einzug in eine neue Wohnung sowie bei Wegzug in das Ausland benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim Bürgerbüro.
Kundenkarte zum WeserWerreTicket
Die Kundenkarte kann im Bürgerbüro gebührenfrei beantragt werden.
Bezugsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Wohngeld beziehen.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Bezugsberechtigung muss durch Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides nachgewiesen werden, außerdem ist ein Ausweisdokument vorzulegen.