Adoptionsvermittlung
Wenn Eltern erkennen, dass sie nicht dauerhaft mit
ihren Kindern zusammenleben können, oder Kinder aus anderen Gründen nicht in ihrer
Ursprungsfamilie aufwachsen können, suchen die Mitarbeiter*innen der
Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern für die Kinder. Eine Adoption findet hierbei grundsätzlich im
Zusammenwirken mit den leiblichen Eltern, dem Kind und den Adoptiveltern statt.
Wer ein Kind adoptieren möchte, wendet sich an die
Adoptionsvermittlung. Adoptionsvermittlungsstellen gibt es bei den
örtlichen Jugendämtern sowie bei einigen
freien Trägern, die für diese Aufgabe eine besondere Erlaubnis erhalten haben.
Anderen Stellen ist die Adoptionsvermittlung untersagt.
In der Stadt Minden liegt die Adoptionsvermittlung
beim Jugendamt. Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und berät:
-
Paare, die ein
fremdes Kind adoptieren möchten
- Frauen/Männer, die
beabsichtigen, das Kind bzw. die Kinder ihres Ehepartner/ihrer
Ehepartnerin zu adoptieren
- Mütter und Väter,
die ihr Kind nicht selber versorgen und erziehen können
- die Kinder - je nach
Alter und Situation
Die Adoptionsvermittlung wirkt im gesamten
Adoptionsverfahren mit, ausgehend von der Bewerbung bis hin zum
Adoptionsabschluss. Dabei leiten sowohl psychologische und pädagogische als
auch rechtliche Aspekte das Handeln.
Wer
kann ein Kind adoptieren?
Neben verheirateten Paaren können im Einzelfall
auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren
oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann zunächst nur ein
Partner das Kind adoptieren. Im Falle einer Einzeladoption ist eine ergänzende
Zweitadoption durch den/die Lebenspartner*in der/des Annehmenden
möglich.
Eine Adoption kommt für fremde, verwandte oder auch
für Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben.
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass
keine Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Die aufzunehmenden Kinder benötigen Bewerber*innen, die ihnen in psychosozialer, emotionaler sowie pädagogischer
Hinsicht gerecht werden können. Bevor eine Entscheidung zur Berücksichtigung von
Adoptionsbewerber*innen getroffen werden kann, wird daher die allgemeine Eignung dieser überprüft. Neben den äußeren Rahmenbedingungen (z. B.
ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafen, geeigneter Wohnraum) kommt es hierbei auch
auf die persönliche Eignung an.
Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Bei Ehepaaren muss ein Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21
Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht
anders sein als der durchschnittliche Altersunterschied bei leiblichen Eltern
und Kindern. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich jedoch nicht festgelegt.
Gemäß den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Landesjugendämter soll das Alter der Adoptiveltern für das Kind über die
Besonderheit der Adoption hinaus keine zusätzliche Belastung im Verhältnis zum
familiären Umfeld Gleichaltriger darstellen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Eignung bzw. auf die Vermittlung eines Adoptivkindes.