Ausländerbehörde
- Mein Visum für die Bundesrepublik Deutschland läuft ab, aufgrund gestrichener Verkehrs- oder Flugverbindungen kann ich jedoch nicht ausreisen. Was kann/soll ich tun?
- Mein Aufenthaltstitel bzw. mein ausländisches
Ausweisdokument sind abgelaufen und ich habe bereits neue Dokumente beantragt.
Was kann/soll ich tun?
Die Ausländerbehörde der Stadt Minden nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin zur Abholung.
Sollten Sie hierzu weitere Rückfragen haben, so nehmen Sie bitte telefonisch 0571 89-700 oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.
Bitte senden Sie uns ohne Rücksprache keine Originaldokumente zu.
- Mein Aufenthaltstitel bzw. mein ausländisches Ausweisdokument
laufen in Kürze ab. Was kann/soll ich tun?
Die Ausländerbehörde der Stadt Minden nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin zur Beantragung.
Sollten Sie hierzu weitere Rückfragen haben, so nehmen Sie bitte telefonisch 0571 89-700 oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.
Bitte senden Sie uns ohne Rücksprache keine Originaldokumente zu.
- Meine Duldung bzw. meine Aufenthaltsgestattung sind
abgelaufen oder laufen in Kürze ab. Was kann/soll ich tun?
In der aktuellen Situation versucht die Ausländerbehörde der Stadt Minden den persönlichen Kontakt weitestgehend zu minimieren.
Bitte senden Sie uns daher Ihre Duldung oder Gestattung möglichst
- per Post zu:
Stadt Minden
Ausländerbehörde
Postfach 3080
32387 Minden- oder werfen Sie Ihre Dokumente bitte persönlich in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, Eingang zur Bürgerhalle bei den Drehtüren, ein. (Verschlossener Briefumschlag adressiert an die Ausländerbehörde)
Sollte es von Seiten der Ausländerbehörde Rückfragen geben, so erhalten Sie eine Termineinladung. .
Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte telefonisch 0571 89-700 oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.
- per Post zu:
- Meine Frage/mein Problem ist hier nicht aufgeführt. Was soll/kann ich tun?
- Ich möchte mit einer Duldung bzw. mit einer Aufenthaltsgestattung einer Beschäftigung nach gehen. Was kann/soll ich tun?
Um einer Beschäftigung nachgehen zu können, ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.
Hierfür muss im Vorfeld eine Stellenbeschreibung eingereicht werden, damit die Ausländerbehörde prüfen kann.
Das PDF Dokument zur Stellenbeschreibung finden Sie hier.
Anlage A
Anlage BDie vollständig ausgefüllte und unterschriebene Stellenbeschreibung können Sie uns entweder
- per Post schicken:
Stadt Minden
Ausländerbehörde
Postfach 3080
32387 Minden- oder persönlich in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, Eingang zur Bürgerhalle bei den Drehtüren, einwerfen
Nach erfolgter Prüfung (Bearbeitungszeit aktuell ca. 2 Wochen) werden Sie angeschrieben mit einem Termin zur Vorsprache.
- per Post schicken: