Eine standesamtliche Eheschließung ist möglich. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:
- Standesamtliche Eheschließungen finden nur noch
im Regierungsgebäude am Weserglacis, in der Mühle in Meißen und im Heimathaus in Dankersen statt, die anderen Trauorte stehen aktuell nicht
zur Verfügung. Eheschließungen auf einem Schiff der Mindener Fahrgastschifffahrt sind gesondert geregelt. Montags und dienstags werden derzeit keine Trauungen durchgeführt.
- An der standesamtlichen Eheschließung dürfen ab dem 15. Juli 2021 folgende Personen teilnehmen:
- das
Brautpaar
und - 13 weitere Gäste (einschließlich Fotograf/Fotografin)
- Kinder unter 6 Jahren werden bei der Anzahl der Gäste nicht berücksichtigt
- Einlass in die Trauräume ist für alle an der Trauung teilnehmenden Personen nur mit
einem Mund-Nase-Schutz, der während der gesamten Eheschließung zu tragen ist, erlaubt. Während der Trauung darf der Mund-Nase-Schutz vom Brautpaar sowie der Standesbeamtin abgelegt werden. - Testung (3G-Nachweispflicht ab dem 01.12.2021)
Nachweis:
- Negativtest nicht älter als 24 Stunden
- Nachweis vollständiger Impfschutz
- Nachweis Corona-Erkrankung überstanden/genesen (nicht älter als 6 Monate) - Die Abholung des Brautpaares in das Gebäude erfolgt durch die Standesbeamtin
- Bei Gratulationen im Anschluss an die Eheschließung sind die Abstandsregeln einzuhalten. Auf den Ausschank von Getränken bitten wir zu verzichten.