Aktuelle Meldungen
Auch bei schönem Wetter die Corona-Regeln einhalten
24. Februar 2021 | Minden. Bürgermeister Michael Jäcke richtet - angesichts vieler Gruppenbildungen und Verletzungen der Maskenpflicht am vergangenen Wochenende einen Appell an die Mindener: „Es ist richtig und wichtig,
dass wir an die frische Luft gehen, uns bewegen und das schöne Wetter
genießen“, sagt er. Das trage zur Verbesserung der angespannten
Stimmung bei. Aber es müsse dabei – auch wenn es schwer fällt – weiter an die
geltenden Corona-Regeln gedacht werden. „Die Mutationen des Virus‘ sind auch in
Minden angekommen. Wir haben aktuell mehr als 150 aktive Fälle in Minden und
eine Inzidenz von knapp 100 in der Stadt. Das ist viel“, warnt Jäcke vor
leichtfertigem Umgang mit geltenden Abständen und der Maskenpflicht.
Ein beliebter Treffpunkt war der Skatepark, der schon seit dem Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr genutzt werden darf. Absperrbänder und Schilder wurden regelmäßig wieder entfernt, so dass die Stadt nun gezwungen ist, die Anlage einzuhausen.
Pressemitteilung
Von Minden zum Impfzentrum kommen - Stadt bietet Unterstützung an
8. Februar 2021 | Minden. Das
Impfzentrum ist von Minden aus gut mit dem Bus zu erreichen. Es fährt ein Schnellbus der MKB
(Linie 513) vom ZOB in Minden nach Lübbecke über Unterlübbe. Der Kreis hat
direkt vor dem Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle einrichten lassen.
Eine weitere
Möglichkeit besteht über die
ortsansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrzeuge
„coronagerecht“ hergerichtet haben. Diese haben durch die Pandemie erhebliche
Einbußen erlitten und bieten Fahrten zum Impfzentrum an.
Wenn Taxis
für die Fahrt zum Impfzentrum genutzt werden, gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung.
So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales (MAGS) angekündigt, dass die Fahrtkosten zum Impfzentrum unter
bestimmten Voraussetzungen erstattet werden: Die Fahrt muss vom Arzt verordnet
sein, es muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG",
„Bl" oder "H" oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3,
4 oder 5 vorliegen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden nicht mobile Menschen
auch zu Hause geimpft werden können.
Für die nicht vom MAGS genannten Fälle gibt die Stadt Minden ihren
Bürger*innen, die über 80 Jahre alt sind, den Tipp, sich vor der Taxifahrt bei
ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt. Der Fahrgast
sollte sich in jedem Fall eine Quittung ausstellen lassen.
Die Stadt Minden geht davon aus, dass auch viele ältere Menschen für
solche Fälle wie bei Arztbesuchen die Möglichkeit haben, dass Angehörige, Freunde
oder Nachbarn sie zum Impftermin fahren können.
Ab Montag, 8. Februar 2021, wird der Seniorentreffpunkt Johanniskirchhof täglich montags –
freitags von 9 bis 12 Uhr eine telefonische Unterstützung (Tel. 64576484) anbieten.
Hierbei kann in besonderen Einzelfällen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
auch bei der Vermittlung eines Fahrdienstes unterstützt werden. Die Kosten für
diesen Fahrdienst werden für Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen im
Alter und bei voller Erwerbsminderung (SGB XII) von der Stadt – Bereich
Soziales - erstattet, wenn eine Quittung eingereicht wird.
Die Stadt
Minden ist mit zwei ortsansässigen Organisationen im Gespräch,
inwieweit und in welchem Umfang ein Fahrdienst für Personen organisiert werden
kann, denen die vorgenannten Möglichkeiten nicht zu Verfügung stehen und die
sich ein Taxi aus finanziellen Gründen nicht leisten können.
Impfung auch mit abgelaufenem Ausweisdokument möglich
2. Februar 2021 | Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden hat in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Bürger*innen erhalten, die nicht sicher waren, ob mit einem abgelaufenen Personalausweis ein Impftermin wahrgenommen werden kann. Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden, neben abgelaufenen Personalausweisen auch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild für die Wahrnehmung eines Impftermins, wie beispielsweise der Führerschein, die Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweise oder natürlich auch der Reisepass akzeptiert, so Daniel Schollmeyer, Bereichsleiter Bürgerdienste bei der Stadt.
Für die Wahrnehmung eines Termins ist somit nicht zwingend eine Neubeantragung notwendig. Auch das Bürgerbüro hat sich an die aktuelle Situation angepasst und die Zahl der angebotenen Termine reduziert, um die Kund*innen und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. „Ziel ist die Reduzierung aller nicht notwendigen Kontakte“, so Schollmeyer weiter.
Zum Impfzentrum im Kreis fährt ein Schnell-Bus
25. Januar 2021 | Minden. Das Impfzentrum für den Kreis Minden-Lübbecke befindet sich im Sportzentrum Unterlübbe (Gemeinde Hille). Der Betrieb wird am 8. Februar aufgenommen. Es werden zunächst nur Menschen, die mindestens 80 Jahre alt sind, geimpft. Diese müssen vorher einen Termin vereinbaren (siehe folgende Meldung). Nach Unterlübbe fährt ab dem Zentralen Omnibusbahnhof in Minden (ZOB) ein Schnellbus - die Linie 513. Der Kreis hat direkt vor dem Impfzentrum eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet. Die einfache Fahrt kostet 5 Euro. Besitzer*innen eines Weser-Werre-Tickets fahren umsonst.
Folgend gibt es Auskünfte zu den ÖPNV-Fahrplänen. Tarif- und Fahrplan-Auskunft der OWL Verkehr: 05231/977681. Zusätzlich ist bei der OWL Verkehr noch eine spezielle Corona-hotline freigeschaltet: 05231/9778002.
Impfungen für über 80-Jährige beginnen am 8. Februar
25. Januar 2021 | Minden. Die Terminvergabe für die Impfungen im Kreis läuft. Es wurden zunächst die Menschen angeschrieben, die 80 Jahre und älter sind und nicht einer Senioreneinrichtung/einem Pflegeheim wohnen. In dem Brief steht auch, wie Bürger*innen einen Termin vereinbaren können. Aktuell (Stand 1. Februar) sind bereits mehr als 16.000 Erst- und Zweittermine vergeben worden. Ab 1. Februar wurden weitere Termine
für das Impfen im Impfzentrum bis Ende Mai bereitgestellt. Die Impfung ist freiwillig.
Für die Terminvereinbarung sind die kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800 11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr) geschaltet. Auch online ist eine Terminvergabe möglich unter www.116117.de. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase gerechnet werden. Am ersten Tag kam es zu einer Überlastung der Leitungen. Die Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben.
Wichtig: Alle, die laut Corona-Impfverordnung nicht zur Gruppe der über 80-Jährigen gehören, werden ausdrücklich gebeten, erst dann anzurufen, wenn auch für sie die Terminvergabe startet. Zudem sollte die telefonische Anmeldung möglichst nur für eine Corona-Impfung zur Terminvermittlung und nicht für allgemeine Fragen zur Corona-Impfung in Anspruch genommen werden, um die Leitungen nicht zusätzlich zu belasten.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen
Impfzentrum startet eine Woche später
25. Januar 2021 | Minden-Lübbecke. Das Impfzentrum im Sportzentrum in Unterlübbe (Gemeinde Hille) geht aufgrund von Lieferengpässsen beim Impfstoff nun erst am 8. Februar - und nicht wie ursprünglich geplant am 1. Februar - an den Start. Ohne vorher vereinbarten Termin können Bürger*innen das Impfzentrum nicht betreten und erhalten auch keine Impfung. Darauf weist der Kreis Minden-Lübbecke hin. Damit die Corona-Schutzimpfung ihre volle Wirksamkeit entfaltet, ist eine zweite Impfung erforderlich. Bürger*innen über 80 Jahre erhalten daher bereits bei der Terminvergabe zwei Impftermine im Abstand von etwa drei Wochen.
Informationen vom RKI - Faktenblatt Impfung
Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung - unter anderem zur Reihenfolge der Impfungen und weitere Informationen gibt es hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Weitere Informationen zu den Impfzentren in NRW sowie die neue Corona-Schutzverordnung gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales:
https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf
Bürger*innen können sich bei allen Fragen zu Corona auch an das Bürgertelefon des Ministeriums oder diese Mailadresse wenden: Tel.: 0211 / 9119-1001, Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag, 10 bis 18 Uhr, E-Mail: .
Hier gibt es mehrsprachige Informationen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/corona-virus
11. Januar 2021 | Coronaschutz-Impfungen starten in NRW Anfang Februar - Zunächst nur für über 80-Jährige
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat jetzt mitgeteilt, dass die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe am 1. Februar 2021 aufgenomen werden soll. Die Kommunen werden dazu in Kürze ein Informationsschreiben an die rund 23.300 Impfberechtigten im Mühlenkreis verschicken. In dem Brief steht auch, wie und ab wann Bürger*innen einen Termin vereinbaren können. Ohne Termin kann nicht geimpft werden, so der Kreis Minden-Lübbecke.
Zunächst sollen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind sowie zu Hause und nicht in einer Einrichtung wohnen (das läuft aktuell), in dem Zentrum geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig.
Einwohner*innen des Kreises Minden-Lübbecke können ab dem 25. Januar Termine für das Impfzentrum in Unterlübbe vereinbaren. Dafür sind die kostenlosen Rufnummern 116117 und 0800 11611702 (täglich 8 bis 22 Uhr) geschaltet. Mit Wartezeiten muss in der Anfangsphase gerechnet werden. Die Termine werden nach dem Vorrat an vorhandenen Impfdosen vergeben.
12. Januar 2021 | Düsseldorf/Minden. Das Land NRW erlässt Corona-Regionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung
Diese gilt auch für den Kreis Minden-Lübbecke. Für die Einwohner*innen des Kreises ergeben sich aus dieser
Verordnung innerhalb des Kreisgebietes keine Einschränkungen.
Erst bei Verlassen des Kreises greift die 15-Kilometer-Beschränkung. Sie
gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Den Kreis verlassen dürfen Einwohner*innen mit einem triftigen Grund (siehe Verordnung). Nähere Informationen dazu gibt es vom Land hier.
Regionalverordnung des Landes vom 11. Januar (gültig ab 12. Januar 2021).
Im Corona-Dashboard des Kreises ist eine zusätzliche
Funktion eingeführt, mit der sich Bürgerinnen und Bürger über den für sie
geltenden Bewegungsradius informieren können: Es gibt einen neuen Tab unter der
Karte des Kreises, auf dem „15km Bewegungsradius“ steht. Dieser muss zuerst
angeklickt werden und anschließend rechts oben am Rand der Karte die
jeweilige Stadt oder Gemeinde ausgewählt werden. Dann wird auf der Karte der
entsprechende Radius angezeigt.
Link: https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/index.php?La=1&object=tx,2832.3576.1&kat=&kuo=2&sub=0
Sitzung des Beirates abgesagt
12. Januar 2021 | Minden. Die für Donnerstag, 21. Januar 2021, geplante Sitzung des
Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden wird abgesagt. Das hat
jetzt der Vorsitzende des Beirates, Eckhard Rüter, in Absprache mit der
Verwaltungsspitze entschieden. Prinzipiell dürften Sitzungen von Ausschüssen
und Beiräten unter Anwendung von Corona-Sicherheitskonzepten zwar stattfinden.
Diese müssten zwingend als Präsenzsitzung abgehalten werden und auch öffentlich
sein.
„In Anbetracht des Lockdowns und der damit verbundenen notwendigen
Corona-Schutzmaßnahmen halten wir es jedoch nicht für angebracht, zu einer
Präsenzsitzung einzuladen“, so Rüter. Weiterhin sollten die Mitglieder und
ständige Gäste der Beiratssitzungen nicht in den Konflikt gebracht werden,
entscheiden zu müssen, ob sie in der jetzigen Pandemielage zu einer
Beiratssitzung gehen sollten oder nicht. Die Reduzierung der Kontakte sei ihm
und dem Beirat wichtig. Deshalb müssten diese im Moment auf ein Mindestmaß
reduziert werden.
„Wir hoffen sehr, dass die
nächste reguläre Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 25.
März 2021 um 16 Uhr im Ständersaal des LWL-Preußenmuseums stattfinden kann“,
sagt Esther König, Fachkraft für Behindertenbelange bei der Stadtverwaltung. Eine
Einladung hierzu werde es rechtzeitig geben.
7. Januar 2021 | Minden. Kreis hebt Ausgangsbeschränkungen auf
Da der Inzidenzwert des Kreises Minden-Lübbecke nachhaltig,
das heißt in den letzten sieben aufeinanderfolgenden Tagen, unter den Wert von
200 gefallen ist, wird die Ausgangsbeschränkung bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die Änderung tritt morgen, Freitag, 8. Januar 2021, in Kraft. Das hat die Pressestelle des Kreises Minden-Lübbecke heute, Donnerstag, bekannt gegeben..
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 31.12.2020 haben weiter Bestand.
7. Januar 2021 | Minden. Digitale Vorlesestunde
Die Stadtbibliothek bietet für alle kleinen Besucher, die auch im neuen
Jahr noch auf die Vorlesestunden und Veranstaltungsangebote verzichten müssen,
eine kleine digitale Alternative an: tolle Geschichten zum Zuhören oder
Selberlesen auf www.onilo.de .
Interessierte Kinder können sich per Mail () in der Stadtbibliothek für einen Termin anmelden und bekommen dann einen Zugangscode für die Geschichte. Dieser Code ist 14 Tage gültig. Am 17. Januar 2021 startet das Angebot mit der Geschichte „Kalt erwischt. Ein Wintermärchen“ von Anja Fröhlich. „Der kleine Eisbär Lars“ folgt am 24. Januar und am 31. Januar gibt es abenteuerliche Geschichten mit der „neugierigen kleinen Hexe“ von Lieve Beaten.
Erreichbarkeit der Dienststellen
Corona-Informationen des Kreises Minden-Lübbecke
Informationen zur Impfkampagne
Land NRW - Fragen und Anworten zum Coronavirus
Die wichtigsten Anlaufstellen für Bürger*innen in Minden
Informationen des Robert-Koch-Institutes
Erklärvideos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bürgermeister Michael Jäcke informiert per Video über die aktuellen Entwicklungen (mit türkischen und arabischen Untertiteln)
| English/Englisch |
Italiano/Italienisch |
| ελληνικά/Griechisch |
Български/Bulgarisch |
| Magyar/Ungarisch |
Español / Spanisch |
| عربي/Arabisch |
| ትግርኛ / Tigrinja |
Kostenloses Hilfetelefon (08000 116 016), Chat- und E-Mail-Beratung bei häuslicher Gewalt auf
Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Spanisch,
Italienisch,
Portugiesisch,
Türkisch,
Kurdisch,
Rumänisch,
Polnisch,
Russisch,
Albanisch,
Bulgarisch,
Serbisch,
Vietnamesisch,
Chinesisch,
Arabisch und
Farsi/Dari
(Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)