Petitionsausschuss hält am 12. September auswärtige Sprechstunde in Minden ab
Hier können
Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) der
stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Inge Howe (MdL), und
weiteren Mitgliedern des Gremiums ihre Anliegen von 14 bis 18 Uhr persönlich
vortragen. Eine Anmeldung unter Telefon 0211/884 2506 oder -2938 ist
erforderlich, um die Termine zu koordinieren. Wer am 12. September persönlich
eine Beschwerde vorbringen möchte, sollte – wenn
möglich - ein Schreiben mitbringen, in dem das Ärgernis kurz beschreiben
wird. Hilfreich sind für das Gespräch auch weitere Unterlagen wie Bescheide oder der Schriftverkehr,
die zu dem Fall gehören.
Der Petitionsausschuss des Landtags steht Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die
sich von einer Behörde falsch behandelt fühlen. Die Abgeordneten nehmen sich in
den Sprechstunden der einzelnen Fälle an und versuchen im folgenden Verfahren -
je nach Sachlage - mit den Beteiligten gemeinsame Lösungswege zu finden. Das
Petitionsrecht räumt jedermann – eingeschlossen sind hier auch Kinder und
Jugendliche – das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen
oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Davon machen in
Nordrhein-Westfalen jährlich zwischen 4000 und 5000 Personen Gebrauch, wie Inge
Howe in einem Pressegespräch am vergangenen Montag (29. August) mitteilte.
„Ich
freue mich, dass es diesen Ortstermin erstmals in Minden gibt, um den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen hier im
Mindener Rathaus persönlich vorzutragen“, hob Bürgermeister Michael Jäcke
hervor, der mehrmals im Jahr auch den direkten Dialog in seiner
Bürgermeister-Sprechstunde sucht.
Bei dem kostenlosen Petitionsverfahren stehen die Belange der Menschen im
Vordergrund. „Wir haben stets ein offenes Ohr und kümmern uns“, fasst Inge Howe
zusammen. Jede Petentin und jeder Petent erhält eine Antwort - ganz gleich, ob
der Ausschuss zuständig ist oder nicht, so die Landtagsabgeordnete. Nicht
geholfen werde könne beispielsweise in Bundesangelegenheiten – diese werden
nach Berlin weitergleitet - und bei zivilen Streitigkeiten.
Die Bandbreite der eingebrachten Beschwerden reiche von
Verkehrsangelegenheiten, Bauvorhaben und Bildungsfragen, über
Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Ungleichbehandlungen aller Art und auch
finanziellen Notfällen. Es gebe auch Gruppen- und Massenpetitionen, wie die
Beschwerde von 15.000 Beamten, die mit ihrer Besoldung nicht einverstanden
waren, so Howe. Es habe sich aber auch schon einmal eine ganze Schulklasse an
den Ausschuss gewandt, um sich dafür einzusetzen, dass ein Mitschüler, der von
einer Rückführung in sein Heimatland bedroht war, bleiben kann, berichtet die
Landtagsabgeordnete aus Minden. Ihr sei es wichtig gewesen, dass auch in ihrem
heimatlichen Wahlkreis eine auswärtige Sprechstunde des Ausschusses angeboten
werde.
Diese zwei bis drei Mal pro Jahr abgehaltenen, auswärtigen Sprechstunden –
weitere gibt es im Landtag in Düsseldorf - seien Bürgerservice und Werbung für
die Arbeit des Ausschusses zugleich. „Viele der 18 Millionen Einwohner/innen in
NRW wissen gar nicht, dass es Petitionen gibt“, fasst Inge Howe zusammen. Dafür
werde unter anderem bei Anlässen wie dem jetzt gefeierten 70-jährigen Bestehen
des Landes oder bei NRW-Tagen geworben, berichtet Astrid Hopstein vom Referat I.3 des Landtags/Petitionen.
Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden - per Brief, Fax, E-Mail oder
auch im Online-Verfahren. „Die Beschwerde kann mit ganz einfachen Worten und
auch in der Landessprache formuliert werden. So wie es jeder vermag
auszudrücken“, fasst Howe zusammen. Grundlage ist das Grundgesetz.
Dieses räumt in Artikel 17 Jedermann das Recht zu einer Beschwerde ein. Damit
soll dieses wichtige Instrument der Demokratie allen - Deutschen wie auch den
ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern - zuteilwerden, wenn sie sich durch
eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlen.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204,