Fußgängerampel an der Hahler Straße in Betrieb
Über die Lichtzeichenanlage freuen sich Bürger*innen,
Anwohner*innen, vor allem aber der Verein Lebenshilfe e.V., der neben einigen
Einwohner*innen die Anregung für die Fußgängerampel gegeben hatte. Am Mittag
nahmen der Ortsvorsteher für den Stadtbezirk Königstor, Athanasios Vlachos,
Rolli-Fahrerin Nicole Heide sowie die beiden Ferienspielkinder der Lebenshilfe,
Justus und Lenny, nebst Begleitung die Ampel offiziell in Betrieb. Sie
überquerten sicher und mit viel Spaß gleich zwei Mal die Hahler Straße. Die
Anlage ist eine Fußgängerbedarfsampel, die auf Anforderung reagiert.
An der Stelle ist vor einigen Jahren die Rollstuhlfahrerin Nicole Heide von
einem Auto angefahren und verletzt worden. Das hatte den Verein Lebenshilfe
e.V. im November 2016 veranlasst, einen offiziellen Antrag für eine sichere
Querung zu stellen. „Viele Mitarbeiter*innen und Besucher*innen des
Lebenshilfe-Centers an der Alten Sandtrift überqueren an dieser Stelle die
vielbefahrene Hahler Straße regelmäßig“, so Geschäftsführer Jochen Rogmann.
Auch die verunglückte Rollstuhlfahrerin setzte sich persönlich für die Ampel
bei Bürgermeister Michael Jäcke ein.
Laut Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung Minden gab es über mehrere Jahre
hinweg Nachfragen, ob an der Stelle nicht eine Verbesserung für den Fuß- und
Radverkehr zur Überquerung der Fahrbahn geschaffen werden könnte. Ein weiterer
Grund für eine Prüfung der Anregungen war ein gestiegenes Verkehrsaufkommen
insgesamt und eben auch in der Hahler Straße sowie das allgemeine Ziel der
Stadt Minden, den ÖPNV und den nicht motorisierten Verkehr für Fußgänger und
Radfahrer zu fördern, so die Verkehrsbehörde weiter. Sie hat als nächsten
Schritt eine Verkehrszählung veranlasst.
Bei dieser Zählung überquerten morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr 49
Fußgänger*innen/Radfahrer*innen die Straße an der Stelle. Zu der Zeit befuhren
rund 800 Fahrzeuge pro Stunde den Straßenabschnitt. Eine weitere
Kfz-Verkehrszählung an der Hahler Straße ergab eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsmenge von 10.969 Fahrzeugen (Mittel über alle sieben Wochentage). „Das
Kfz-Verkehrsaufkommen war damit so hoch, dass ein Fußgängerüberweg nicht in
Betracht kam“, erläutert Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und
Feuerschutz.
Bei der Einrichtung von Querungsanlagen – Signalanlagen, Fußgängerüberwege (=
Zebrastreifen) oder Querungshilfen (Mittelinseln) – handeln Städte und
Gemeinden nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001)“. Die Wahl der besten Anlage richtet sich nach der Frequenz, also
der Anzahl der querenden Personen, nach dem Verkehrsaufkommen und nach der
jeweiligen Örtlichkeit, erläutert die Verkehrsbehörde.
Fußgängerüberwege sind zum Beispiel unzulässig bei mehr als einem Fahrstreifen
pro Richtung, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50
Stundenkilometern, generell außerorts oder wenn auf der Straße eine „grüne
Welle“ eingerichtet wurde. „Also fiel die Wahl nach eingehender Prüfung und
Bewertung auf die Bedarfsampel“, fasst Bursian zusammen.
„Bei dem Knotenpunkt handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle“,
machen Verkehrsbehörde und Ordnungsbehörde deutlich. Das wäre ein Knotenpunkt
oder ein kurzer Streckenabschnitt einer Straße, bei dem die Zahl gleicher
Unfallarten, gleicher Unfalltypen oder gleicher Unfallursachen einen bestimmten
Wert überschreiten. Die Polizei führe eine regelmäßige und fortlaufende
Unfallstatistik und melde derartige Unfallhäufungsstellen an die Stadt Minden.
Auch gelte der Bereich nicht als Gefahrenpunkt. Hier wären regelmäßige
Geschwindigkeitskontrollen möglich.
Ganz in der Nähe der neuen Ampel - in Höhe des Hauses Hahler Straße Nr. 84 -
hat die Ordnungsbehörde im Jahr 2018 ein Verkehrszählgerät platziert, um die
Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu ermitteln. Der Wert V 85 – das
bedeutet 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer fahren bis zu dieser Geschwindigkeit
- lag demnach bei 53 Kilometern pro Stunde. „Ein sehr guter Wert bei angeordneten
50 Stundenkilometern“, so Petra Rösemeier.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204,