Bewohnerparkausweis
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Leistungsbeschreibung
Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie beim Bürgerbüro beantragen.
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie die postalische Beantragung, da persönlichen Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind. Diese sind jedoch zur Zeit ausgebucht.
Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt ein SEPA-Lastschriftmandat bei, damit wir die Gebühren abrechnen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Fahrzeugschein (Kopie) und bei Bedarf eine
- Bescheinigung des Halters, dass dem Antragsteller das Fahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen ist
- ggf. alter Bewohnerparkausweis
- SEPA Lastschriftmandat
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 25 Euro SEPA Lastschriftmandat
Rechtsgrundlage
Die Bewohnerparkberechtigung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind:
- Der Bewohner muss seinen Wohnsitz (Einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) im Bereich der Parkzone haben.
- Der Bewohner muss ein auf ihn als Halter zugelassenes Fahrzeug besitzen oder
- ein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug nachweisen.
- Der Bewohner darf über keinen privaten Stellplatz verfügen.
Anträge / Formulare
Hier finden Sie den Antragsvordruck:
- Antrag auf einen Bewohnerparkausweis Antrag auf einen Bewohnerparkausweis
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
HinweisNutzen Sie den Postweg!
Bitte vermeiden Sie persönliche Vorsprachen. Diese sind nur nach Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 0571-89888 möglich.
Bewohnerparkzonen