Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass aktuell keine Schiffstrauungen oder Trauungen bei der Museumseisenbahn stattfinden können!
Wir werden Sie hier informieren, sobald dieses wieder möglich ist!
Anmeldung der Eheschließung
Sie haben sich entschlossen, sich zu „trauen"?
Gerne nimmt eine
Standesbeamtin diese Eheschließung vor, es bedarf jedoch einer gewissen
„Vorarbeit".
Um Ihnen und uns die „Arbeit" erleichtern, haben wir die
wichtigsten Informationen für Sie zusammen gefasst.
Zunächst einmal
müssen Sie Ihre Eheschließung im Standesamt anmelden. Die Anmeldung dient der
Prüfung eventueller Ehehindernisse, wie z. B. Verwandtschaftsverhältnisse oder
vorherige Ehen, und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zuständig für die
Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen
Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Haben die Eheschließenden verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden
Wohnsitzstandesämtern wählen.
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer
volljährig, geschäftsfähig und nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebt.
Von den Eheschließenden sind Unterlagen
vorzulegen, deren Art und Umfang sich nach dem Einzelfall richten. Standardfälle
gibt es dabei nicht: Personenstand, Staatsangehörigkeit und andere
Faktoren sind entscheidend. Bitte fragen Sie daher im Standesamt an, welche
Unterlagen in Ihrem konkreten Fall beizubringen sind.
Beim
Anmeldegespräch im Standesamt ist es wünschenswert, dass beide Eheschließenden
anwesend sind.
Im Ausnahmefall kann ein verhinderter Partner den anderen
Partner bevollmächtigen.
Ferner werden bei der Anmeldung der
Eheschließung die mögliche Namensführung in der Ehe, die Terminabsprache sowie
der Ablauf der Eheschließung erörtert.
Verschiedene Namensführungen in
der Ehe sind möglich:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum
Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau oder auch der von einem
der Eheschließenden zum Zeitpunkt der Namensbestimmung geführte Name bestimmt
werden. Trägt einer der Eheschließenden zu diesem Zeitpunkt einen Doppelnamen,
so kann auch dieser Name zum Ehenamen bestimmt werden. Die Bestimmung des
Ehenamens kann nicht widerrufen werden.
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm
zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum
Ehenamen auch noch nach der Eheschließung abgegeben werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen
seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen
voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch
möglich und an keine Frist gebunden. Eine solche Erklärung kann später
widerrufen werden, jedoch ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich.
Sofern ein Doppelname geführt wird, sind Einschränkungen zu beachten.
Selbstverständlich können Sie auch in Minden heiraten, wenn Sie nicht in
Minden wohnhaft sind. Das Standesamt des Wohnsitzes prüft die Ehevoraussetzungen
und schickt die Unterlagen dann anschließend zu uns. Sind Sie in Minden
wohnhaft, so können Sie natürlich auch in jedem anderen Ort der Bundesrepublik
Deutschland heiraten, vorausgesetzt dort gibt es ein Standesamt. Dann
versenden wir die Unterlagen nach erfolgter Prüfung der Ehevoraussetzungen an
Ihr Wunschstandesamt. Die anfallenden Gebühren sind dann sowohl beim
Wohsitzstandesamt als auch beim Eheschließungsstandesamt zu entrichten.
Eheschließung im Ausland
Sofern Sie im
Ausland heiraten möchten, ist eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland
nicht erforderlich. Bezüglich der im Ausland vorzulegenden Urkunden
erkundigen Sie sich bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder direkt beim
ausländischen Standesbeamten vor Ort. Dann ist am ehesten gewährleistet, dass
die Eheschließung nicht an fehlenden Papieren scheitert.
Sollten Sie ein
Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wird dieses auf Antrag vom
Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Auch hier sind Unterlagen vorzulegen, die sich
nach dem Einzelfall richten.
Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Um
Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen
Gesprächstermin.