Im Haus der Bildung stehen verschiedene Räume für schulische und außerschulische Nutzungen zu Bildungszwecken zur Verfügung, siehe Raumpläne.
Eine Anmietung der Räume ist gemäß der Benutzungsordnung für die Schulräume und Sportstätten der Stadt Minden vom 01.01.2013 und der Entgeltordnung für die Nutzung von städtischen Schulräumen und Außenflächen sowie Flächen im Haus der Bildung vom 01.01.2020 möglich.