Im Haus der Bildung stehen verschiedene Räume für schulische und außerschulische Nutzungen zu Bildungszwecken zur Verfügung, siehe Raumpläne.
Eine Anmietung der Räume ist gemäß der Benutzungsordnung für städtische Schulräume, Außenflächen und Räume im Haus der Bildung vom 01.11.2021 und der Entgeltordnung für die Nutzung von städtischen Schulräumen und Außenflächen sowie Flächen im Haus der Bildung vom 01.01.2020 möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Barton im Haus der Bildung.